| Veranstaltung: | LMV Goslar 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.1. Erstattungsordnung |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.10.2026, 14:23 |
A1: Änderungen an der Erstattungsordnung
Antragstext
Erstattungsordnung der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen
Alles was dick geschrieben ist (Außnahme die Überschriften) wird hinzugefügt,
alles was kursiv und unterstrichen ist, wird rausgenommen.
2) Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmer*innen an Seminaren, Arbeitstagungen und
Kongressen, wenn sie ordnungsgemäß in die Teilnehmer*innen-Liste eingetragen und
nicht älter als 35 Jahre sind, Sowie die Mitglieder der Organe nach der
Landessatzung und die Rechnungsprüfer*innen zu den jeweiligen Sitzungen des
eigenen Gremiums. Veranstaltungen vom Bundesverband sind die Fahrtkosten auch
bei diesem einzureichen. Der Landesvorstand kann Ausnahmen beschließen.
3) Fahrtkosten
Fahrtkosten erhalten alle Anspruchsberechtigten zwischen Wohn- und
Veranstaltungsort
- innerhalb Niedersachsens (Innerhalb Niedersachsens streichen)
- bei Seminaren und Kongressen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen.
Fahrten, die nicht am Wohnort beginnen oder enden, sind entsprechend zu
begründen. Generell sollte das jeweils günstigste Angebot genutzt werden.
Erstattet werden 50 % des normalen Fahrpreises (2. Klasse) einschließlich der
Zuschläge für ICE, IC/EC und Sitzplatzreservierungen. Bei Gruppenfahrten oder
ähnlichem werden die Kosten bis zur Höhe von 50 % des normalen Fahrpreises
ersetzt, Gruppenfahrten mit dem „Niedersachsen-Ticket“ der DB werden ab 22
Personen erstattet, sofern ein Einzelticket nicht günstiger ist. In
Ausnahmefällen entscheidet der Landesvorstand.
Nachlösegebühren werden nicht erstattet. Nahverkehrskosten am Veranstaltungsort
werden für die Fahrt zwischen dem nächstgelegenen Bahnhof und dem Tagungsort und
zurückerstattet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden auch die Kosten für die
Fahrt zwischen Tagungsort und Unterkunftsstätte erstattet.
Taxikosten oder KFZ-Kosten bei Selbstfahrer*innen werden nur erstattet, wenn die
nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann oder nicht
zumutbar ist. Über die Zumutbarkeit entscheidet im Einzelfall der
Landesvorstand. Bei Körperbehinderten und Rollstuhlfahrer*innen werden diese
Kosten generell erstattet. Bei Autofahrten werden pro gefahrenem Kilometer 0,30
Euro erstattet. Die Route ist durch einen Routenplan nachzuweisen. Selbiges gilt
für Mitnahmeentschädigungen und Car-Sharing.
4) Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten erhalten alle Mitglieder in tatsächlicher Höhe gegen
Belegvorlage, sofern am Veranstaltungsort keine zentrale Kinderbetreuung
organisiert wird oder das Kind nicht an den Veranstaltungsort mitgebracht werden
kann.
5) Landesvorstand
In der Regel werden erstattet: die Teilnahme für bis zu zwei
Landesvorstandsmitglieder an der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/Die
Grünen, die Verpflegung auf der Landesvorstandssitzung ab einer Aufenthaltsdauer
von 4 Stunden in Höhe von 12 Euro pro Person und bei Aufenthalten mit
Übernachtungen in Höhe von 20 Euro pro Tagungstag pro Person. Bei Anlässen wie
Bündnisarbeit, Vernetzung, Presseterminen oder mit der Partei kann auch ein
Mehraufwand für Verpflegung, der die 20 Euro pro Tag pro Person überschreitet,
erstattet werden. Die Verpflegung muss zur Erstattung vegetarisch und soll wenn
möglich vegan sein.
Jedes Landesvorstandmitglied kann sich eine Bahncard 50 in vollem Umfang
erstatten lassen.
Jedes Landesvorstandsmitglied kann sich anteilig eine Bahncard 100 erstatten
lassen. Der von der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen erstattete Anteil entspricht den
Fahrten gemäß Bahncard 50-Preis im Rahmen ihrer Tätigkeit als Landesvorstand. Es
ist hier über die Bahnfahrten eine Dokumentation zu erstellen.
6) Weitere Strukturen der GJN
Fahrtkosten der Teammitglieder für Team-Treffen oder Aufgaben im Rahmen ihrer
Tätigkeit für die GRÜNE JUGEND Niedersachsen werden gemäß den Bestimmungen in 3)
Fahrtkosten erstattet.
Für Team-Treffen steht eine Verpflegungspauschale in Höhe von maximal 15 Euro
pro Tag pro Person zur Verfügung, solange die Verpflegung vegetarisch ist.
7) Referent*innen und Gäste
Referent*innen, die nicht Mitglied der GRÜNEN JUGEND sind, können grundsätzlich
alle entstandenen Kosten erstattet werden. Der Landesvorstand entscheidet im
Einzelfall innerhalb der von der Mitgliederversammlung beschlossenen
Erstattungsrahmen.
8) Abgaben Votenträger*innen
(1) Amts- und Mandatsträger*innen, die Mitglied der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen
sind oder aufgrund eines Votums der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen ihr Amt oder
Mandat erlangt haben, leisten Sonderbeiträge an die GRÜNE JUGEND Niedersachsen.
(2) Die Höhe des Sonderbeitrags beträgt 7,5 % der Grundentschädigung oder des
Bruttogehaltes.
(3) Über eine Reduktion oder einen Erlass der Sonderbeiträge aus sozialen
Gründen entscheidet der*die Schatzmeister*in im Einvernehmen mit der*dem
Beitragspflichtigen
(4) Im Anhang zum Jahresabschluss wird für alle Beitragspflichtigen aufgeführt,
welcher Anteil der zu leistenden Sonderbeiträge tatsächlich geleistet wurde.
(5) Amts- und Mandatsträger*innen im Sinne dieses Paragraphen sind Mitglieder
der Niedersächsischen Landesregierung, Staatssekretär*innen, der*die Präsidentin
sowie die Vizepräsident*innen des Niedersächsischen Landtages, Mitglieder des
Niedersächsischen Landtages sowie die Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Niedersachsen.
Beschlossen und verabschiedet von der Landesmitgliederversammlung am
14.04.2007.Letzte Aktualisierung: 01.05.2022
Begründung
Begründung erfolgt mündlich