<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://lmvgjn1126.antragsgruen.de/lmvgjn1126/feedmotions" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>LMV Goslar 2026: Anträge</title>
            <link>https://lmvgjn1126.antragsgruen.de/lmvgjn1126/feedmotions</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://lmvgjn1126.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>LMV Goslar 2026: Anträge</title>
                <link>https://lmvgjn1126.antragsgruen.de/lmvgjn1126/feedmotions</link>
            </image><item>
                        <title>A1: Änderungen an der Erstattungsordnung </title>
                        <link>https://lmvgjn1126.antragsgruen.de/lmvgjn1126/Anderungen-an-der-Erstattungsordnung-26492</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.09.2026)</author>
                        <guid>https://lmvgjn1126.antragsgruen.de/lmvgjn1126/Anderungen-an-der-Erstattungsordnung-26492</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Erstattungsordnung der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alles was dick geschrieben ist (Außnahme die Überschriften) wird hinzugefügt, alles was kursiv und unterstrichen ist, wird rausgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2) Anspruchsberechtigte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmer*innen an Seminaren, Arbeitstagungen und Kongressen, wenn sie ordnungsgemäß in die Teilnehmer*innen-Liste eingetragen und nicht älter als 35 Jahre sind, Sowie die Mitglieder der Organe nach der Landessatzung und die Rechnungsprüfer*innen zu den jeweiligen Sitzungen des eigenen Gremiums.<strong> Veranstaltungen vom Bundesverband sind die Fahrtkosten auch bei diesem einzureichen. Der Landesvorstand kann Ausnahmen beschließen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3) Fahrtkosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fahrtkosten erhalten alle Anspruchsberechtigten zwischen Wohn- und Veranstaltungsort</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><span class="underline"><em>innerhalb Niedersachsens (Innerhalb Niedersachsens streichen)</em></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>bei Seminaren und Kongressen der GRÜNEN JUGEND <em><span class="underline">Niedersachsen.</span></em></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fahrten, die nicht am Wohnort beginnen oder enden, sind entsprechend zu begründen. Generell sollte das jeweils günstigste Angebot genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erstattet werden 50 % des normalen Fahrpreises (2. Klasse) einschließlich der Zuschläge für ICE, IC/EC und Sitzplatzreservierungen. Bei Gruppenfahrten oder ähnlichem werden die Kosten bis zur Höhe von 50 % des normalen Fahrpreises ersetzt, Gruppenfahrten mit dem „Niedersachsen-Ticket“ der DB werden ab 22 Personen erstattet, sofern ein Einzelticket nicht günstiger ist. In Ausnahmefällen entscheidet der Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachlösegebühren werden nicht erstattet. Nahverkehrskosten am Veranstaltungsort werden für die Fahrt zwischen dem nächstgelegenen Bahnhof und dem Tagungsort und zurückerstattet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden auch die Kosten für die Fahrt zwischen Tagungsort und Unterkunftsstätte erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Taxikosten oder KFZ-Kosten bei Selbstfahrer*innen werden nur erstattet, wenn die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann oder nicht zumutbar ist. Über die Zumutbarkeit entscheidet im Einzelfall der Landesvorstand. Bei Körperbehinderten und Rollstuhlfahrer*innen werden diese Kosten generell erstattet. Bei Autofahrten werden pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro erstattet. Die Route ist durch einen Routenplan nachzuweisen. Selbiges gilt für Mitnahmeentschädigungen und Car-Sharing.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4) Kinderbetreuungskosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kinderbetreuungskosten erhalten alle Mitglieder in tatsächlicher Höhe gegen Belegvorlage, sofern am Veranstaltungsort keine zentrale Kinderbetreuung organisiert wird oder das Kind nicht an den Veranstaltungsort mitgebracht werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5) Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Regel werden erstattet: die Teilnahme für bis zu zwei Landesvorstandsmitglieder an der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/Die Grünen, die Verpflegung auf der Landesvorstandssitzung ab einer Aufenthaltsdauer von 4 Stunden in Höhe von 12 Euro pro Person und bei Aufenthalten mit Übernachtungen in Höhe von 20 Euro pro Tagungstag pro Person. Bei Anlässen wie Bündnisarbeit, Vernetzung, Presseterminen oder mit der Partei kann auch ein Mehraufwand für Verpflegung, der die 20 Euro pro Tag pro Person überschreitet, erstattet werden. Die Verpflegung muss zur Erstattung vegetarisch und soll wenn möglich vegan sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedes Landesvorstandmitglied kann sich eine Bahncard 50 in vollem Umfang erstatten lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedes Landesvorstandsmitglied kann sich anteilig eine Bahncard 100 erstatten lassen. Der von der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen erstattete Anteil entspricht den Fahrten gemäß Bahncard 50-Preis im Rahmen ihrer Tätigkeit als Landesvorstand. Es ist hier über die Bahnfahrten eine Dokumentation zu erstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6) Weitere Strukturen der GJN</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fahrtkosten der Teammitglieder für Team-Treffen oder Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit für die GRÜNE JUGEND Niedersachsen werden gemäß den Bestimmungen in <em>3) Fahrtkosten</em> erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Team-Treffen steht eine Verpflegungspauschale in Höhe von maximal 15 Euro pro Tag pro Person zur Verfügung, solange die Verpflegung vegetarisch ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7) Referent*innen und Gäste</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Referent*innen, die nicht Mitglied der GRÜNEN JUGEND sind, können grundsätzlich alle entstandenen Kosten erstattet werden. Der Landesvorstand entscheidet im Einzelfall innerhalb der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Erstattungsrahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>8) Abgaben Votenträger*innen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(1) Amts- und Mandatsträger*innen, die Mitglied der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen sind oder aufgrund eines Votums der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen ihr Amt oder Mandat erlangt haben, leisten Sonderbeiträge an die GRÜNE JUGEND Niedersachsen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(2) Die Höhe des Sonderbeitrags beträgt 7,5 % der Grundentschädigung oder des Bruttogehaltes.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(3) Über eine Reduktion oder einen Erlass der Sonderbeiträge aus sozialen Gründen entscheidet der*die Schatzmeister*in im Einvernehmen mit der*dem Beitragspflichtigen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(4) Im Anhang zum Jahresabschluss wird für alle Beitragspflichtigen aufgeführt, welcher Anteil der zu leistenden Sonderbeiträge tatsächlich geleistet wurde.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(5) Amts- und Mandatsträger*innen im Sinne dieses Paragraphen sind Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung, Staatssekretär*innen, der*die Präsidentin sowie die Vizepräsident*innen des Niedersächsischen Landtages, Mitglieder des Niedersächsischen Landtages sowie die Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Beschlossen und verabschiedet von der Landesmitgliederversammlung am 14.04.2007.</em><em>Letzte Aktualisierung: 01.05.2022</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 03 Oct 2026 14:22:58 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>