§3 Original
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen kann jede natürliche Person sein, die nicht älter als 27 Jahre alt ist und sich zu den Zielen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen bekennt. Näheres wird durch die Bundessatzung geregelt.
(6) Die Mitgliedschaft endet am 28. Geburtstag, durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist gegenüber dem Landesverband in Textform zu erklären. Näheres regelt die Bundessatzung.
(7) Gegen ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen verstößt und dem Verband damit schweren Schaden zufügt, kann jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen vor dem Bundesschiedsgericht den Ausschluss beantragen.