(3) Vergabeverfahren: Voten können von der Landesmitgliederversammlung vergeben werden, nicht jedoch vom Landesvorstand. Der Prozess zur Votenvergabe soll von Beginn an transparent gestaltet werden und die Mitglieder rechtzeitig über den Ablauf informiert werden. Voten sollen vor allem von der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen vergeben werden. Das Recht anderer Gliederungen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen, insbesondere Kreisund Ortsverbände, Voten nach eigenen Regeln zu vergeben, bleibt unberührt. Sollten Ortsgruppen der GRÜNE JUGEND Niedersachsen Voten vergeben, muss klar ersichtlich sein, dass dies kein Votum der GJN ist. Es liegt in der Verantwortung der*des Kandidatin*en, sich um ein Votum zu bemühen. Die Vergabe eines Votums ist nur nach Ankündigung eines entsprechenden Punktes in der Tagesordnung möglich. Die Votenvergabe erfolgt in der Regel offen. Es muss jedoch auf Antrag eine geheime Abstimmung durchgeführt werden. Liegen mehrere Bewerbungen für das gleiche Amt oder Mandat vor, so soll nur ein Votum für eine*n der Bewerber*innen vergeben werden.
Wir haben grade als Grüne Jugend Niedersachsen einen Prozess zur Votenvergabe durchlaufen – dieser Abschnitt der Satzung bestimmt den Rahmen, für solche Verfahren. Hier könnte man z.B. festschreiben, wie und ob der Landesvorstand die Mitglieder in den Prozess einzubeziehen hat. Wie mit weiteren Kandidierenden neben den vom LaVo persönlich angefragten umgegangen wird und ob Verhandlungen zugunsten der präferienten Votenträger:innen bereits vor der Voten-LMV stattfinden sollen.
Genereller Hinweis: Gerne einfach ÄA stellen oder sich persönlich melden, ggf. haben bereits andere Mitglieder oder Kreisverbände Interesse angemeldet hier einen Antrag zu stellen und man kann gemeinsam daran arbeiten.
Awareness Hinweis: Wenn du dich unwohl mit diesem Antrag fühlst, melde dich gerne persönlich, damit wir eine Lösung finden können mit der es dir gut geht bzw. der Antrag ggf. zurückgezogen werden kann.
Verfahrenshinweis: Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen können bis zu zwei Wochen vor der LMV gestellt werden. Wenn keine ÄA durch Mitglieder oder Kreisverbände eingehen wird dieser Antrag zurückgezogen.
Barrierearmut: Wenn du hier gerne einen Antrag stellen würdest, aber dich aus welchen Gründen auch immer nicht traust bzw. deinen eigenen Namen nicht unter dem Antrag haben möchtest melde dich gerne persönlich, damit wir einen guten Weg finden können, wie du dich trotzdem einbringen kannst.
Antragsteller: Joram Vornmoor KV Vechta
Email: jvornmoor@pm.me Signal: populopotentia.62